Hauptuntersuchung: Feinstaubplakette wird ab November 2013 kontrolliert
Im Frühjahr 2008 habe ich mir für einen Termin in Köln die erste Feinstaubplakette gekauft. Im Herbst 2008 wurde dann nach einem Umzug und der folgenden Deklaration meines neuen Wohngebietes zur Umweltzone – neue Stadt, neues Autokennzeichen – die zweite Plakette fällig, die dann schön brav neben der ersten klebte. Nach gut fünf Jahren mit täglichem Parken in der zuweilen prallen Sonne sind die Autokennzeichen auf beiden Plaketten natürlich nicht mehr lesbar – um nicht zu sagen: gar nicht mehr vorhanden. Also kleben schon seit sehr langer Zeit quasi zwei Blanko-Feinstaubplaketten auf meiner Frontscheibe.
Und Anspruch auf einen (kostenlosen) Austausch bei Unleserlichkeit gibt natürlich auch nicht. Das wäre ja noch schöner: Da würden die Prüforganisationen ja kein Geld mit verdienen können. Denn dort, bei der Hauptuntersuchung, würde der Autofahrer ja in aller Regel angesichts des festgestellten Mangels seine neue Plakette kaufen, wenn die alte als unleserlich zum Mangel wird. Das ist pure Abzocke der Autofahrer!
Dass der Gesetzgeber genau diese Abzocke der Prüforganisationen mitmacht und absegnet, ist umso unverständlicher als dass ja Feinstaubplaketten nicht ohne Nachweis (Fahrzeugschein) verkauft und damit auch nicht „blanko“ ausgehändigt werden. Meine beiden Plaketten wurden damals auch jeweils direkt vor Ort eingeklebt, so dass ein Missbrauch (und „Fremdkleben“) gar nicht möglich war. Zumal auch bei einer Fahrzeugkontrolle anhand des Fahrzeugschein schnell überprüft werden kann, ob die Plakette zu Recht an der Frontscheibe klebt.
Wie erklärt man als Journalist da dem Leser, wozu die Überprüfung der Feinstaubplakette bei der Hauptuntersuchung gut ist? Eben!
© 2013 Petra Grünendahl